Heckenschnitt

Liebe Kleingärtner/-innen,

ab sofort ist wieder ein Form- und Pflegeschnitt an der Hecke möglich.

Das bedeutet, die Hecke darf soweit zurückgenommen werden, dass sie wieder eine ausgewogene Form erhält.

Beim Pflegeschnitt dürfen angebrochene oder faulende Äste entfernt werden. Auch der Rückschnitt des jährlichen Zuwachses ist im Rahmen des Pflegeschnittes erlaubt.

Bitte beachtet unbedingt die gesetzlichen Regelungen: Bundesnaturschutzgesetz, §39.
in der Zeit vom 1. März – 30. September sind lediglich Form- und Pflegeschnitte erlaubt,
keinesfalls jedoch das Abschneiden oder das Auf-den-Stock-Setzen von Hecken!

Der Vorstand

Gemeinschaftsarbeit

Liebe Kleingärtner/innen,

wir laden erneut zur Gemeinschaftsarbeit ein am

Samstag, 17. Juni 2023 von 10 bis 12 Uhr

Vorgesehene Arbeiten: Begleitgrünpflege und Maßnahmen zur Substanzerhaltung

Wir hoffen auf zahlreiches Erscheinen!

Der Vorstand